DSGVO (Datenschutz Grundverordnung)
Zusätzlich zu den Datenschutzbestimmungen im Impressum gilt für die Mitglieder des ASV Feldheim folgendes:
Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten
Der Angelsportverein darf die für die Begründung und Durchführung des zwischen Mitglied und Verein zustande kommenden rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und speichern (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Dies sind
- zum Zwecke der Mitgliederverwaltung: Name, Vorname, Geburtsdatum,
Wohnort, Eintrittsdatum, aktive oder passive Mitgliedschaft, ggf. Kopie des Fischereischeines;
- zum Zwecke der Beitragsverwaltung: Bankverbindung.
Datenübermittlung, Personenkreis
Eine externe Datenübermittlung findet nicht statt. Die Daten werden ausschließlich nur von der 7-köpfigen Vorstandschaft bei Bedarf eingesehen und hauptsächlich nur vom jeweiligen Schriftführer bzw. Kassier verarbeitet und gespeichert. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten ist bei der Größe unseres Vereins nicht erforderlich.
Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht, Auskunft/Berichtigung/Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 15, Art. 16, Art. 17, Art. 18, Art. 20 und Art. 21 DS-GVO zu verlangen.
Speicherdauer
Die o.g. personenbezogenen Daten werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.